Archive for September 2021

 
 

Die Binnenkanäle im Rheintal

Augenzeugenbericht: Die italienische Köchin beim Bau des Binnenkanals

Augenzeugenbericht: Der Zusammensturz der Salezer Brücke über den neuen Kanal

(Quelle: Appenzeller Kalender 1950)

Vom Rheintal und der Rheinnot.

Das Rheintal ist, geologisch betrachtet, ein junges Gebilde. Einst reichte der Bodensee hinauf bis in die Gegend von Oberriet, ja vielleicht sogar bis nach Chur oder Reichenau. Im Verlaufe von langen Zeiträumen wurde dieser See durch das Geschiebe des Rheins und seiner Zuflüsse ausgefüllt. Bei der Verlandung entstanden Binnenseen, die unter Mitwirkung einer üppigen Vegetation von Wasser- und Sumpfpflanzen nach und nach ebenfalls verlandeten. Mächtige Torflager entstanden, in ihrer Schichtenlage gelegentlich mit Rheinletten oder Ton durchsetzt. So entstand die Rheinebene. Die Verlandung geht weiter. Der Rhein transportiert jedes Jahr annähernd drei Millionen Kubikmeter Kies, Sand und Schlamm in den Bodensee. Im Delta des Fussacher-Durchstiches sind seit dessen Eröffnung im Jahre 1902 140 Hektaren Neuland entstanden. Der Bodensee wurde infolge dieser Verlandung in den letzten Jahren jedes Jahr um vier Hektaren kleiner; die Rheinebene wird entsprechend grösser. …

Der Rhein, dieser wilde Strom, beherrschte früher das Tal in seiner ganzen Breite. Er wechselte oft seinen Lauf. Die Menschen fürchteten sich vor dem unberechenbaren Gesellen. Sie bauten ihre Siedlungen am Bergfuss und an einzelnen erhöhten Stellen in der weiten Ebene, so in Montlingen, Kriessern und im Hof Haslach – dem jetzigen Widnau. Die Bewohner des Tales begannen sich gegen den Wildstrom zu wehren. Sie bauten Wuhrköpfe und verbanden diese mit zusammenhängenden Leitwerken. Aber ihre Kräfte reichten nicht aus gegen die mächtigen Naturgewalten.

Die Rheinnot war der Schrecken des Tales, bis mit grossen öffentlichen Mitteln der Kampf gegen die wilden Naturgewalten, welche dieses wertvolle Tal entwerteten, aufgenommen wurde. Aber auch die öffentliche Hilfe hatte besondere Schwierigkeiten. Der Rhein ist ein Grenzstrom. An ihm ist auch der rechtsseitige Nachbar, früher die österreichisch-ungarische Monarchie, jetzt die Republik Österreich interessiert. Ohne das Einverständnis dieses Nachbars war eine durchgreifende Hilfe nicht möglich. Diese Hilfe kam, als die beiden Uferstaaten sich auf die Erstellung eines durchgehenden, starken Leitwerkes auf der ganzen Länge des Flusslaufes einigten. Die Rheinkorrektion wurde Tatsache.

Rheinkorrektion und Rheinregulierung.

In den Jahren 1861 bis 1871 entstand das grosse Werk. Seine Vollendung wurde durch das Hochwasser vom 28. September 1868 stark gestört; das Rheintal erlitt damals zwischen Ragaz und Bodensee durch Dammbrüche schweren Schaden. Die Erinnerung an die schreckliche Rheinnot von 1868 ist in der Überlieferung des Rheintalervolkes bis auf den heutigen Tag lebendig geblieben. Drei Jahre später stellte sich nochmals ein verheerendes Hochwasser ein. Seit 1871 jedoch blieb das st. gallische Rheintal in seiner ganzen Strecke von Rheineinbrüchen verschont. Die Bauwerke der 1860er Jahre hatten wohl für einmal die Überschwemmungsgefahr gebannt. Leider war die Sicherung keine dauernde. Weitere grosse Summen mussten seither aufgewendet werden. Eine neue, grosse gemeinsame Anstrengung vollbrachten die beiden Uferstaaten mit der Ausführung der Rheinregulierung, umfassend den Fussacher- und den Diepoldsauer-Durchstich, und die Normalisierung der Zwischenstrecke zwischen beiden Durchstichen.

Trotzdem bleibt der Rhein solange eine Gefahr, bis durch weitgehende Verbauung und Aufforstung im Einzugsgebiet der Zuflüsse in Graubünden und im Vorarlberg die Geschiebezufuhr stark abgenommen haben wird. Die Bauwerke erfordern zudem dauern sorgfältige Überwachung und fachmännischen Unterhalt. Ein gut durchorganisierter Melde- und Wasserwehrdienst von Reichenau bis zum Bodensee tut das Weitere, um schlimme Überraschungen zu verhindern.

Wie ein Alpdruck lastet die Tatsache auf der Bevölkerung des ganzen Rheintals von Trübbach bis Au, dass das Rheinbett sich Jahr für Jahr erhöht. Bei Buchs und im Diepoldsauer-Durchstich hat es schon einen gefahrdrohenden Stand erreicht. Neue grosse und teure Werke werden notwendig zur Sicherung der rheintalischen Dörfer und des wertvollen Kulturlandes. In Zusammenarbeit der Eidgenossenschaft, der Kantone und des Grundbesitzes des Gebietes muss die endgültige Sicherung des Rheintales vor den Gefahren des Rheins gelingen.

Die Binnenkanäle als Voraussetzung für Bodenkultur und Besiedlung.

Besonders wertvoll für die Besiedlung und die Verbesserung der Landwirtschaft im Rheintal war die Erstellung der beiden Binnenkanäle zwischen Trübbach und St. Margrethen. Die Zusammenfassung des von den Berghängen zufliessenden Wassers in den beiden Binnenkanälen schuf die Voraussetzung zur Schliessung einer Anzahl gefährlicher Lücken im Rheindamm. Zugleich sind diese Binnenkanäle die Voraussetzung für die Detail-Entwässerung der Rheinebene.

In den Jahren 1882-84 wurde der Werdenberger Binnenkanal gebaut. Im Bezirk Werdenberg ist das Meliorationswerk fast vollendet. Es nahm seinen Anfang mit der Güterzusammenlegung in Haag in den Jahren 1882-84. Ihm folgten die Meliorationen in Grabs und Gams in den Jahren 1901-03. Und als weiteres grosses Werk von über 900 Hektaren Fläche folgten nach dem ersten Weltkrieg die Meliorationen im Saxerriet. Den Abschluss bildeten die Drainagen auf 550 Hektaren Fläche während des letzten Weltkrieges. Daneben entstanden noch einige kleinere Meliorationswerke im Bezirk Werdenberg. Nicht zur Ausführung kam die weitgehend vorbereitete Melioration der Sennwalder-Auen.

Der Rheintaler Binnenkanal erschliesst das Gebiet von Sennwald abwärts bis St. Margrethen. Der Rheintaler Binnenkanal wurde unter grossen Bauschwierigkeiten in den Jahren 1894-1906 erstellt. Die Baukosten betrugen mit 6 150 000 Fr. das Dreifache des ursprünglichen Kostenvoranschlages. Die Opferbereitschaft der Öffentlichkeit und die Zähigkeit und Tüchtigkeit der Ingenieure haben alle Schwierigkeiten überwunden. Das Zustandekommen dieses grossen Bauwerks war die Voraussetzung für die Entwicklung zahlreicher Dörfer im Rheintal, insbesondere aber der Industrieorte Au, Widnau und Heerbrugg. Der Rheintaler Binnenkanal ist ein ideales Vorflutgewässer. Er ist tief genug in die Rheinebene eingeschnitten für die Einleitung des Wassers aus Wildbächen und Entsumpfungskanälen des grossen Einzugsgebietes. Weil er in den alten Rhein und durch diesen direkt in den Bodensee einmündet, ist sein Wasserstand unbeeinflusst vom Hochwasser des Rheins. …

Der Wiederaufbau nach der Rheinkatastrophe 1927

Die Rheinkatastrophe 1927

Die Rheinfähren und Rheinbrücken

Der Diepoldsauer Rheindurchstich

(Quelle: Appenzeller Kalender 1924, Oberingenieur Karl Böhi)

Nach jahrelanger, intensiver Bautätigkeit wurde am 18. April 1923 der Diepoldsauer Durchstich eröffnet und der Rhein zwischen Widnau und Kriessern in ein neues Bett eingeleitet, das die Landesgegend vor seinem Ungestüm bewahren soll. Damit ist eine grosse Kulturarbeit zum vorläufigen Abschluss gelangt und es rechtfertigt sich, einen Rückblick zu werfen auf Entstehung, Durchführung und Zweck dieses ausserordentlichen Bauwerkes, das mit gewaltigem Aufwand an Arbeit und Geld erstellt werden musste und für den Bestand und die Entwicklung des Rheintales von hervorragender Bedeutung ist.

Der Diepoldsauer Durchstich ist das grösste Glied in der Ketter der Bauwerke der internationalen Rheinregulierung. Durch Staatsvertrag vom 30. Dezember 1892 hatten sich die beiden Uferstaaten, die Schweiz und Oesterreich-Ungarn, verpflichtet, die Rheinstrecke von der Illmündung, östlich der Bahnstation Rüthi, bis zum Bodensee zu regulieren. In jahrhundertelangem, hartnäckigen Kampfe waren die Anwohner umsonst bemüht, ihr Land vor Ueberschwemmung zu sichern. Wohl hatten sie dem Flusse, der früher die ganze Talebene beherrschte, mehr und mehr Land abgewonnen und ihn in ein geregelteres Bett gezwungen. Auch hatten sich die Bedrohten, erkennend, dass des Einzelnen Kraft zu schwach sei und nur ein geschlossenes Vorgehen Erfolg bringen könne, zu Genossenschaften zusammengeschlossen und schliesslich hatte der Staat die Ueberwachung, Organisation und Durchführung der Wuhrbauten übernommen. Aber der Rhein liess sich nicht so leicht bezwingen. Hatte man ihn eingeengt und in einem mehr oder weniger regelmässigen Gerinne ihm Platz angewiesen, so rächte er sich durch stete Aufschotterung des Bettes und durch plötzliche, verheerende Ausbrüche, die Wuhre und alles, was sich ihm in den Weg stellte, niederreissend. In steigendem Masse schleppte er aus seinen Seitentälern Geschiebe zu Tal, vermochte dieses aber mangels genügend Gefälles nicht bis zum Bodensee zu bringen, sondern erhöhte damit fort und fort sein Bett. Heute liegt der Flusslauf fast durchwegs höher als die Talebene; so hat sich die Rheinsohle bei Buchs seit den ersten Aufnahmen von 1848 um annähernd 3 Meter erhöht. Die Folge dieser hohen Lage des Flusses ist einerseits die starke Durchnässung des angrenzenden Bodens infolge der Durchsickerung aus dem Flussbett und der Rückstau der einmündenden Seitenbäche bis weit ins Land hinein, was längs diesen wiederum zur Bodendurchnässung und Versumpfung führt, anderseits aber die stets wachsende Ueberschwemmungsgefahr. Nur unter Aufbietung ausserordentlicher Hilfsmittel war es möglich gewesen, das Land in den letzten Jahrzehnten vor Verheerungen zu schützen.

Schon vor mehr als hundert Jahren war der Gedanke aufgegriffen worden, dem Flusse einen besser gestreckten Lauf zu geben. Die starke östliche Ausbiegung in der Gegend von Diepoldsau, namentlich aber die lang hingezogene, fast parallel zum Seeufer verlaufende unterste Flussstrecke von St. Margrethen bis Altenrhein verlangten dringend eine Kürzung und Vermehrung des Gefälles, um das Geschiebe in den See zu bringen und die weitere Sohlenerhöhung hinanzuhalten. So sehr ein solcher Vorschlag mehr und mehr an Boden gewann, so brauchte es doch langwierige Verhandlungen, bis endlich 1892 der Staatsvertrag zum Abschluss kam. Darüber war eitel Freude im Rheintal und Glockengeläute verkündete die frohe Botschaft.

Dieser Staatsvertrag sah als erste Arbeit die Ausleitung des Rheins in den Bodensee von der Eisenbahnbrücke bei St. Margrethen in gestrecktem Laufe zur Hard-Fussacher Seebucht vor; dieser – der Fussacher Rheindurchstich – ist von 1895 bis 1900 ausgeführt worden. Am 6. Mai 1900 durchbrach der Fluss den ihn vom zukünftigen Bette trennenden Damm und nahm Besitz von seinem neuen Gerinne. Der Fussacher Durchstich brachte eine Verkürzung des Laufes um rund 7 km und bewirkte bei der St. Margrethner Eisenbahnbrücke eine Sohlenvertiefung von zirka 2 m. Seine wohltätige Wirkung kam besonders bei den ausserordentlichen Hochwassern von 1910, 1914, 1920 und 1922 zum Ausdruck; ohne ihn wäre damals eine Ueberschwemmung im untern Rheintal wohl kaum ausgeblieben. Die Baukosten beliefen sich auf rund 9 ½ Millionen Franken.

Als zweite Bauetappe war die «Normalisierung der Zwischenstrecke» von der genannten Eisenbahnbrücke aufwärts bis zum Beginn des Diepoldsauer Durchstiches auszuführen. Auf dieser Strecke hatte der Rhein eine stark wechselnde Mittelbettbreite, die nun gleichmässig auf 110 m – gleich wie bei den beiden Durchstichen – verengt wurde. Es wurde erreicht, dass die Flusssohle vom oberen Ende des Fussacher Durchstiches weiter flussaufwärts sich ebenfalls eintiefte, am oberen Ende der Zwischenstrecke beträgt die Sohlensenkung noch zirka 1 m. Die Normalisierung wurde in der Hauptsache durchgeführt von 1900 bis 1908, ihre Kosten betragen rund 1 ½ Millionen Fr.

Der dritte und grösste Bauabschnitt umfasst den Diepoldsauer Durchstich. Gemäss Staatsvertrag sollte er sofort nach dem untern Durchstich begonnen und wenige Jahre nach diesem eröffnet werden. Es trat aber eine starke Verzögerung ein. Schon bald nach seinem Beginn wurden ernste Bedenken gegen seine Durchführbarkeit erhoben. Weitere Studien und die Erfahrungen beim Fussacher Durchstich hatten ergeben, dass die bewilligten Geldmittel ganz unzulänglich seien. Grosse Befürchtungen wurden laut, ob es überhaupt möglich sei, auf dem tiefgründigen Torfmoor, das vom neuen Flusslaufe in einer Länge von zirka 2 km durchschnitten wird, etwa 6-7 m hohe Hochwasserdämme widerstandsfähig herzustellen. Erläuternd sei beigefügt, dass der Diepoldsauer «Durchstich» eigentlich eher eine «Durchdammung» ist. Weil er sich durch das tiefstgelegene Talgelände hinzieht, schneidet er nur wenig in den Boden ein und erfordert beidseits hohe Dämme. Der Wasserspiegel des Flusses liegt daher meist erheblich über dem anstossenden Gebiet. Er steht bei einem Katastrophenhochwasser an tiefstgelegenen Stellen etwa 4 – 5 ½ m über dem Gelände. Ferner wurde befürchtet, es könnten wegen des wenig widerstandsfähigen Untergrundes Unterspülungen der Dämme eintreten, die zu deren Zusammenbruch führen müssten. Es hiess, die Baukosten müssten ganz ungeheuerliche werden. Der letzte Einwand war, diese gewaltigen Ausgaben stünden in gar keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen. Von Schweizerseite wurde der Vorschlag gemacht, von der Ausführung dieses Durchstiches abzusehen und dafür die Normalisierung der alten Flussstrecke bis zur Illmündung vorzunehmen. Oesterreich aber beharrte auf der Herstellung des Diepoldsauer Durchstiches, die Schweiz war durch den Staatsvertrag dazu verpflichtet und musste ihr Wort einlösen. Eingehende Prüfungen führten zur Erkenntnis, dass die technischen Bedenken meist nicht stichhaltig seien. Dammanschüttungen auf Torf erfordern wohl wegen des Einsinkens eine grosse Menge Schüttmaterial, aber sie kommen doch nach und nach zur Ruhe und bieten dann keinen Grund mehr zu Befürchtungen; Torf ist schwer abschwemmbar und daher Durchsickerungen durch ihn nicht zu erwarten. An Stellen, wo der Untergrund nicht widerstandsfähig genug ist, kann durch geeignete Baumassnahmen Vorsorge getroffen werden. Der Vorschlag, durch Normalisierung der Flussstrecke annähernd den gleichen Erfolg der Flussbetteintiefung zu erzielen, musste nach den Erfahrungen bei der Zwischenstrecke als irrig ausser Betracht fallen. Die dadurch erzielte Sohlen- und Wasserspiegelsenkung wäre eine ganz ungenügende, nicht einmal bis zur Ill reichende; dann würde aber ein blühender St. Gallischer Landestheil, das Werdenberg, weiterhin der zunehmenden Versumpfung und den sich steigernden Hochwassergefahren ausgesetzt bleiben. Auch grössere österreichische Gebiete würden der Errettung durch die Rheinregulierung nicht teilhaftig. Deshalb musste der Diepoldsauer Durchstich nicht nur aus Vertragstreue, sondern auch aus fachlichen Erwägungen heraus ausgeführt, es mussten aber auch genügende Gelder zur Verfügung gestellt werden. Den guten Erfolg hatte die Aktion gegen den Durchstich gezeitigt: Allerseits wurde erkannt, dass das Staatsvertrags-Projekt und der Voranschlag völlig unzulänglich seien. Dabei wurde ersteres zweckmässig umgearbeitet und letzterer annähernd verdoppelt.

Nach langer Verzögerung konnte endlich im Jahre 1910 mit dem Bau begonnen werden, nachdem bereits vorher durch Parallelgräben beidseits des Durchstiches das Baugebiet entwässert worden war. Es ergab sich nochmals eine bedeutende Verlangsamung des Baufortschrittes durch den Ausbruch des europäischen Krieges, der die Abreise eines Grossteils der Arbeiterschaft zur Folge hatte und dann durch die Knappheit der Geldmittel in der Nachkriegszeit.

Das neue Flussbett ist nach dem Doppelliniensystem erstellt worden, gleich wie das bei den früheren Bauten der Rheinregulierung und auch zum Teil auf der bisherigen Rheinstrecke der Fall war. Bei diesem System erhält der Fluss ein Doppelprofil, im tieferen Mittelgerinne fliessen die gewöhnlichen Wasser ab, während für die Hochwasser ein erweitertes Profil mit den beidseitigen Vorländern zur Verfügung steht. Die Mittelrinne hat eine Breite von 110 m, die Vorländer bis zur Dammkrone messen je 75 m, daher ist die ganze Breite zwischen den Dämmen 260 m. Die Dammkrone liegt 8.60 m über der Durchstichsohle. die in diesem Profile abzuführenden Wassermengen schwanken zwischen 60 und 3000 m3 pro Sekunde. Die letztere würde genügen, um einen Mühleweiher von 60 m Länge, 25 m Breite und 2 m Tiefe in einer Sekunde zu füllen. Der Hochwasserspiegel bei letzterer Wasserführung liegt zirka 6,70 m über der Sohle, diese aber ist streckenweise kaum 1 m tief in den Boden geschnitten, also der Hochwasserspiegel an diesen Stellen über 5 ½ m über dem Umgelände. Daher mussten die Dämme ausserordentlich stark und massig gebaut werden; sie haben eine obere Breite von 6 m und am Fuss je nach ihrer Höhe über dem Boden 35 bis 40 m. Beidseitig sind Parallelgräben im Abstand von etwa 25 m vom landseitigen Dammfuss angelegt, um allfälliges Sickerwasser abzufangen. Längs dieser Gräben sind Parallelstrassen erstellt, um der Bewirtschaftung des angrenzenden Bodens zu dienen.

Die Sohle des neuen Flussbettes wurde trotz ihrer teilweisen Abschwemmbarkeit nicht befestigt. Das hätte ausserordentliche Kosten verursacht, ist aber überflüssig, denn es wäre durchaus nicht nachteilig, wenn sich der Fluss noch tiefer eingraben würde. Lokale Vertiefungen («Kolkungen») füllt er mit dem nachrückenden Geschiebe selber wieder auf.

Die Ufer des Mittelgerinnes, «Wuhre» genannt, sind hauptsächlich und ständig den Wasserangriffen ausgesetzt. Deshalb sind sie in starker Steinpflästerung ausgeführt worden. Zu ihrem Schutze gegen Unterspülungen ist an ihrem Fusse ein starker 7 m breiter Steinwurf «Vorgrund» angebracht worden, der bei Kolkungen nachstürzt und das Unterfressen des Wuhres verhindert.

Die Vorländer und Dämme wurden aus Aushubmaterial und aus dem Rheine entnommenem Kies, der stark sandhaltig ist, hergestellt. Sie erhielten eine kräftige Verkleidung mit festgewalztem Humus, der sorgfältig besämt wurde und dadurch eine gute Rasendecke erhielt. Die Dämme sind auf der Torfstrecke wegen der fortdauernden Setzung von Anfang an um 1 ½ m höher als nach Normalprofil angelegt worden. Diese Setzungen, die – wie bereits erwähnt – zu so grossen Befürchtungen Anlass gegeben hatten, sind nicht mehr bedeutend; in den letzten Jahre betrugen sie noch rund 30 mm pro Jahr.

Für die Wiederherstellung der durch den neuen Flusslauf unterbrochenen Strassenverbindungen mussten drei Brücken erstellt werden. Sie wurden in Eisen ausgeführt; jede hat eine Länge von 250 m, zwei davon eine Breite zwischen den Geländern von 7,0 m, die dritte, leichtere von 5,0 m. Das Eisengewicht der beiden grössern ist je etwa 850 Tonnen oder 85 Eisenbahnwagenladungen.

Eine grössere Aufgabe ist noch zu lösen für die Ableitung der Tag-, Grund- und Sickerwasser des Diepoldsauer Territoriums. Dieses Gebiet war bisher auf drei Seiten von den hohen Rheindämmen umrahmt, aber gegen Westen offen; es konnte die Entwässerung durch einen Kanal in den Rheintaler Binnenkanal erfolgen. Der Durchstich durchschneidet diese Ableitung und stellt auch noch auf die Westseite einen Damm, so dass Diepoldsau nun vollständig eingeschlossen ist. Seine Wasser sollen in einem grossen Durchlass durch den alten Rheinlauf auf die österreichische Seite zum Lustenauer Kanal abgeführt werden. Bis aber diese Arbeit ausgeführt ist, die erst nach Eröffnung des Durchstiches begonnen werden konnte, muss das sämtliche Diepoldsauer Wasser – es kann pro Sekunde 6000 bis 7000 l betragen – vermittelst einer Pumpanlage beseitigt werden. Deren Betrieb erfordert bei Hochwasser 520 Pferdekräfte.

Die Durchführung der Bauarbeiten erfolgte derart, dass zuerst das neue Flussbett, soweit es im Binnenlande liegt, hergestellt wurde, worauf die untere Ausleitung geöffnet wurde und endlich oben die Einleitung des Rheins in sein neues Gerinne bewerkstelligt werden konnte. Vorläufig bleibt der alte Rheinlauf noch offen, um bei Hochwasser zunächst noch einen Teil durch diesen abzuführen.

Bei den Aushubarbeiten für die Mittelrinne, soweit dabei tragfähiger Boden vorhanden war, wurden meist Bagger verwendet. Für die Anschüttung der Dämme und Vorländer war eine gewaltige Menge Kies – gegen 2 Millionen Kubikmeter – aus dem Rhein zu entnehmen, der diesen in riesigen Bänken abgelagert hat. Beim Winterniederwasser wurde an solchen Stellen mit einem Eimerketten-Trockenbagger und einem Greifbagger Material gewonnen. Um aber die Anschüttungen das ganze Jahr betreiben zu können, waren zudem von 1912-1915 zwei Schwimmbagger auf dem Rheine selbst tätig, die ihr Baggergut in eiserne Schiffe entluden; diese Schiffe wurden mittelst Seildampfwinden ans Ufer gezogen und dort durch Becherwerke entleert. Die Becherwerke, auch eine Art Eimerbagger, hoben den Kies in Trichter, aus denen er in die bereitgestellten Transportwagen abgelassen und mittelst Rollbahnen zu den Verwendungsstellen gebracht wurde.

Um am oberen Ende des Durchstiches, der Einleitungsstelle des Flusses in den neuen Lauf, den Abbruch des alten aus Faschinen und Steinen aufgebauten Wuhres vornehmen zu können, ohne durch das Wasser gehemmt zu werden, musste der Rhein im letzten Winter durch einen starken Damm gegen das rechte Ufer abgedrängt und auf etwa 70 m eingeengt werden. Für die Eröffnung des Durchstiches war es nötig, diesen Damm, der auf kräftiger Faschinenunterlage aufgebaut worden war, zu beseitigen. Das wurde bewerkstelligt durch Sprengung. Da diese Sprengung zum voraus auf den 18. April angesetzt worden war, an diesem Tage aber zufälligerweise der Wasserstand im Flusse ein ausserordentlich kleiner war, so blieb die erwartete Wirkung aus. Es musste von Hand etwas nachgeholfen und einige Breschen erweitert werden. Bald aber fand das Wasser seinen neuen Weg und beseitigte binnen kurzem den hindernden Damm.

Die Erdbewegung, die beim Bau des Diepoldsauer Durchstichs erforderlich war, ist eine ausserordentlich grosse; sie beträgt rund 5’200’000 m3. Von dieser gewaltigen Menge bekommt man einen Begriff, wenn man sich vorstellt, dass sie genügen würde, um rund 150 Jucharten ebenen Bodens (ein grosses Bauerngut) 10 m hoch, das wäre bei einem zweistöckigen Gebäude bis auf Firsthöhe, zu überschütten. – Das Steinerfordernis für die Wuhre und Traversen betrug zirka 205’000 m3; damit könnte man längs des Schweizerufers am Boden- und Untersee, also von Altenrhein bis Stein a. Rh. (68,8 km) eine Ufermauer von 2,5 m Höhe und 1,50 m Stärke erstellen. – Die vom Durchstiche beanspruchte Fläche hat eine Länge von 6100 m und eine mittlere Breite von 370 m, somit ein Ausmass von rund 225 ha; das würde ausreichen zur Bildung von 25 mittleren Bauernhöfen mit je 25 Jucharten.

Die Baukosten für den oberen Durchstich waren 1892 auf Fr. 9’169’000.- festgesetzt worden. Durch die Projektergänzung von 1909 wurden die Mittel auf Fr. 18’100’000.- erhöht. Die durch die Kriegs- und Nachkriegszeit verursachten Material- und Lohnaufschläge werden eine weitere Steigerung herbeiführen, so dass die Baukosten nach seiner Vollendung sich auf rund 21 Millionen Franken belaufen dürften. Nach Staatsvertrag bestreiten die beiden Staaten sämtliche Kosten der Rheinregulierung je zur Hälfte.

Ueber die Wirkungen des Diepoldsauer Durchstiches gehen die Meinungen sehr auseinander. Während der verstorbene frühere schweizerische Rheinbauleiter, Oberingenieur Wey, eine Sohlenvertiefung bis Ragaz erhoffte und für die Gegend von Buchs eine solche von etwa 1 ½ m voraussagte, prophezeit der ehemalige österreichische Rheinbauleiter, Hofrat Krapf in Innsbruck, eine vertiefende Wirkung nur bis etwa in die Gegend von Salez. Es ist schwer, hierüber bestimmte Angaben zu machen, denn die Wirkung der Flussregulierung ist vor allem abhängig von dem Geschiebenachschub aus dem Einzugsgebiete. Wenn dort nicht durch Wildbachverbauungen die Entstehung von Rutschungen und Rüfen, die Abschwemmung von Schutt- und Geschiebeablagerungen hintan gehalten wird, kann der Erfolg des Diepoldsauer Durchstichs nie zur vollen Auswirkung kommen.

Im Anschluss an den oberen Durchstich muss noch als letztes Bauwerk die Normalisierung der «Oberen Strecke» bis zur Illmündung durchgeführt werden. Für diese Arbeit ist eine Bauzeit von 10 Jahren vorgesehen. Die Einschnürung des Flusses wird auf die gleiche Mittelgerinnebreite wie bei den anderen regulierten Flussstrecken vorgenommen. Es ergibt das stellenweise bedeutende Einengungen, so z. B. bei der Rheinbrücke Montlingen-Koblach von 185 auf 110m.

Zum Schluss geziemt es sich, der Männer zu gedenken, die sich um die Ausführung der Rheinregulierung schweizerseits hauptsächlich verdient gemacht haben. Der St. Gallische Regierungsrat und Baudirektor Zollikofer, der eidgenössische Oberbauinspektor von Morlot und der St. Gallische Rheinbauleiter Oberingenieur Wey haben in zähem Ringen den Abschluss des Staatsvertrages herbeigeführt. Der letztere hat durch den Ausbau der staatlichen Rheinkorrektion und die Anlage der Binnenkanäle sich ein bleibendes Denkmal geschaffen und durch diese Werke der internationalen Rheinregulierung wirksam vorgearbeitet. Nach dem Rücktritt Zollikofers trat an seine Stelle in die Regierung und die Rheinregulierungskommission Regierungsrat Riegg. Der Schreibende wurde 1908, nach dem Tode Wey’s, zum schweizerischen Bauleiter gewählt, so lag ihm vor allem die Ausführung des Diepoldsauer Durchstiches ob. Von österreichischer Seite sei Hofrat Dr. ing. Krapf, der Erbauer des Fussacher Durchstiches und langjähriges Mitglied der Rheinregulierungskommission, erwähnt.

Die Rheinnot

(Quelle Appenzeller Kalender 1856)

Bekanntlich bildet der Rhein von Ragaz an bis zum Bodensee in einer Länge von 15 ½ Stunden die Grenze zwischen der Schweiz und Oesterreich. Sein Lauf ist ein sehr unregelmässiger, indem er verschiedene Krümmungen macht, so besonders bei Diepoltsau, St. Margrethen und Rheineck. Liegen auch an den beidseitigen Ufern eine Menge Dörfer, so ist doch schon ihr Aussehen das volle Gegentheil von dem freundlichen Gelände des Zürichsees. Statt der belebten und stattlichen Dörfer mit ihrem sichtlichen Wohlstande und den fruchtbaren Feldern, die uns hier entgegenlachen, finden wir im Rheingelände meist nur ärmliche Häuschen und Dörfchen, grossentheils kümmerlich bebaute, oft mit Sand und Schlamm überzogene Ebenen. Trittst du, lieber Leser, in die Wohnungen und siehst, mit wie wenig die Leute sich begnügen und wirst inne, wie bei allem Mangel die Grosszahl derselben noch verschuldet und in wie manchen Jahren der Ertrag ihrer Felder bereits vorgegessen ist, so begreifst du, warum inner den letzten Jahrzehnden so Viele aus dem Rheinthale nach Amerika ausgewandert sind. Ohne lange zu forschen, kannst du bald erfahren, wer der Zwingherr ist, der dem Volke das Leben von Jahr zu Jahr unerträglicher macht. Es ist der Rheinstrom, der die Niederungen des Thales so heimsucht und eine immer drohendere Miene macht, die Anwohner, wo nicht zu verschlingen, doch zu vertreiben. In Bäumen und Gebäuden kannst du nur zu deutliche Spuren finden, wie hoch das Gewässer über die Felder gestanden und in Au, Widnau etc. wissen selbst die Kinder schon von mehrern Fällen zu erzählen, wo das Wasser zu den Stubenfenstern eindrang, wo Leute und Vieh sich zu oberst in die Häuser oder durch Schiffe auf die Höhen flüchten mussten, und wie das Wasser nicht nur etwa nach und nach steige, sondern öfters mit furchtbarer Gewalt plötzlich mannshoch daherströme. Ein solcher Fall suchte das Thal auch letzten Sommer heim.

Die grosse Hitze in der ersten Hälfte des Juni (1855) verursachte ein schnelles Schmelzen des Schnees in den Hochgebirgen, daher ein Anschwellen der Gebirgsbäche und des Rheins, in welchem sich jene entleerten, so dass der Rhein hoch ging und sein Bett bis an den Saum der Dämme ausfüllte. Dagegen war die warme Witterung für die Pflanzungen auf dem Gemeindetheilgut (dem Eisenriet etc.) äusserst günstig und schon hofften die Pflanzer, meist der ärmern Klasse angehörend, aus dem üppigen Wuchs auf eine reichliche Ernte. Eben so vortheilhaft zeigte sich die Witterung für das Schollen- oder Torfgraben und Trocknen des Torfs; es waren bereits viele hundert und hundert Fuder Torf gegraben und wie man glaubte, für den Verkauf und den eignen Bedarf auf den nächsten Winter gewonnen. Aber die Regengüsse am Samstag den 16. Juni und die darauf folgende Schreckensnacht vereitelten diese Hoffnungen. Der Rhein überfluthete seine Grenzen in einer Ausdehnung von 7-8 Stunden in der Länge (von Haag bis an den Bodensee) und etwa eine halbe Stunde in die Breite, zerstörte viele Wuhrungen, brach bei Montlingen in das Land ein, lieferte einen bedeutenden Theil seines Wassers über die Felder herab, und es glich bald das ganze Thal einem See, der Au und Widnau zu begraben drohte, mehrere andere Ortschaften unter Wasser setzte und wegen des Zurückstauens der Bergbäche selbst höher liegende Orte, wie Bernegg, erreichte. Im Ganzen wurden etwa 20 Ortschaften mehr und weniger von der Ueberschwemmung heimgesucht. Damit war der Ertrag der unter Wasser gesetzten Wiesen und Felder dahin und die Vorräthe in den Kellern verdorben. Als das Wasser nach einigen Tagen wieder abgelaufen, bemühten sich Viele, ihre Felder wieder neu mit Sommerfrüchten zu bepflanzen, aber die wiederholten Einbrüche des Rheins vereitelten grossentheils auch diese letzte Hoffnung auf eine diesjährige Ernte. Noch musste man von Glück sagen, dass der Rhein sich beim Dammbruch nicht ein bleibendes Bett gegraben und von Oberriet abwärts das tieferliegende Land völlig zerstört hat.

Wie ist diesen Rheinausbrüchen zu wehren und dem bedrohten Lande zu helfen? Das ist die grosse Frage, die seit wenigstens 100 Jahren die Anwohner fast ununterbrochen beschäftigt, weil sie nach und nach zur Existenzfrage geworden und daher seit mehr als einem Jahrhundert fort und fort auch die betreffenden Gemeinde- und Staatsbehörden behelligt. Diese Frage macht das A und O der Sorgen der Rheinthaler aus, mit ihr beschäftigen sie sich bei der Arbeit, mit ihr gehen sie zu Bette, sie erschreckt sie in Träumen und mit ihr erwachen sie. Sonnenschein und Föhnwind, Regen und Schnee, diese gewöhnlichsten Naturerscheinungen sind fast allemal, wenn sie länger anhalten, Trauerboten einer bald und oft plötzlich einbrechenden Noth. Aus früherer Zeit erwähnen die Chroniken von grössern Rheinüberschwemmungen und Verheerungen von den Jahren 1343 und 1374, 1511 und 1566, 1618, 1627, 1640 und 1670, und sodann im 18. Jahrhundert von 1740, 1750, 1756, 1758, 1762, 1763, 1764, 1765, 1767, 1768, 1769, 1770, 1772, 1784, 1785, 1793 und 1799. Alle frühern Ueberschwemmungen aber übertraf diejenige von 1817 und seither musste man sich an deren ziemlich regelmässiges Erscheinen im Sommer gewöhnen.

Die Ursachen dieser Erscheinungen sind zwar augenfällig, aber so gewaltiger Natur, dass die Kraft einzelner Gemeinden, ja selbst einzelner Staaten als unzulänglich erscheinen. Jeder Beobachter wird nämlich bald gewahr, dass der Rhein wenig Gefäll hat und an vielen Stellen selbst beim gewöhnlichen Wasserstand höher liegt als das hinterliegende Land, daher in den Rheingemeinden so viel stillliegendes Wasser, dass keinen Abzug in den Rhein mehr hat. Hast du, l. Leser, an geeigneter Stelle, z. B. auf Meldegg in Walzenhausen, den letzten Rheinausbruch beobachtet, so musstest du dich, wolltest du unbefangen urtheilen, fast wundern, dass der gewaltige Strom nicht schon längst, unbekümmert um die schweizerische und österreichische Staatsgrenze, sich ein neues, natürliches Bett von dem Ausflusse der Ill bis in den Bodensee gegraben. Ja, würdest du nicht wissen, dass der graue Rhätier eine Masse von Schlamm und Sand mit sich führt und dadurch seine Kraft lähmen lässt, so müssten dir die unsäglichen Mühen der Rheinanwohner, den Fluss in sein Bett zurückzudrängen, als eine vergebliche Arbeit und als eine Sorge erscheinen, welche eine sicher eintreffende spätere Noth nur vergrössern müsste. Beobachtest du aber den Rhein bei kleinerm Wasserstand seinen Ufern entlang, so findest du künstliche Dämme viel höher als der selbstgewachsene Boden und ihre Anlage der Art, dass es dir klar wird, es fehle von Anfang an ein durchgreifender fester Plan; es mögen wohl schon ungeheure Summen verwendet worden sein, aber zu einem grossen Theile unzweckmässig, und es scheine jede Gemeinde nur die Selbsthülfe, das Abwehren des Stromes von ihrem Gebiet, nicht das Interesse des Ganzen geleitet zu haben, während die Bauten nach einem durchgreifendern Plane österreichischer Seits offenbar das Gelände mehr schützen. Gehst du weiter und weiter flussaufwärts, so erblickst du an den nackten Berghängen und in den Thälern viel lockeres Erdreich und Geschieb, das nur der Gelegenheit harrt, um eine kürzere oder längere Rheinfahrt zu machen und das Rheinbett künstlich aufzufüllen. Fragst du die Geschichte des Rheins, so tritt dir im Allgemeinen entgegen, dass die jeweiligen Betheiligten in der Regel allen Kräften aufboten, um sich vor spätern Gefahren zu schützen, dass aber, wenn alle Anstrengungen fruchtlos gewesen, eine begreifliche Muthlosigkeit eintrat, die sich nur zu viel auf Anderer Hülfe verliess, während die Angesprochenen hinwieder, mit wenigen Ausnahmen, es bei einer momentanen Unterstützung bewenden liessen und nicht ernstlich genug Hand boten, um der Gefahr nachhaltig zu steuern. Man gewahrt in diesem Verfahren das Bild einer beschränkten Armenpflege, die meint, genug zu thun, wenn sie eine arme Familie mit bestimmten Wochengaben unterstützt, unbekümmert, ob die Jungen wieder Bettler werden, wie die Alten. Die Wuhrbeschwerden waren seit uralter Zeit ein Gegenstand der Befehdungen der Gemeinden und Korporationen unter sich, ein Gegenstand des Zankes und Streites und einer Unzahl von sogenannten Rechtstiteln. Zur Zeit als das Rheinthal noch Unterthanenland war, mussten sich die Behörden der regierenden Orte mit der Frage über die Rheinnoth befassen, und schon in den 1760er Jahren gelang der Gegenstand vor die eidg. Tagsatzung. Der vorgenommene Expertenuntersuch hatte eine etwelche Regelung der Wuhrarbeiten und eine hoheitliche Oberleitung zur Folge. Beim Eintritt der helvetischen Staatsumwälzung standen am Rheine die französischen und österreichischen Kriegsheere einander längere Zeit gegenüber und bei diesem Anlasse wurde der vorhin mit Laubholz bewachsene Saum des Landes dieses Schutzes entblösst. Sowohl die Rheinnoth als solche, sowie der Rhein als Grenze, wurden ein Gegenstand der Sorge der helvetischen Einheitsregierung und es unterliessen die betheiligten Rheinthaler begreiflich auch nicht, auf die Wichtigkeit der Sache in beiden Beziehungen aufmerksam zu machen. Die helvetische Regierung erliess Verordnungen und Befehle, um die angrenzenden Gemeinden und den ganzen Kanton Säntis zur Hülfeleistung und zu Beisteuern anzuhalten und gab nicht unbedeutende Beiträge aus der Zentralkasse. Die Rheinthaler aber gingen so weit, dass sie nicht weniger verlangten, als dass die Rheinbeschwerden vom Kanton Säntis oder von ganz Helvetien übernommen werden. Die Regierung des 1803 neuentstandenen Kantons St. Gallen erbte die oberheitliche Sorge über den Rhein und dessen Wuhren, zugleich aber nahm sie noch ungleich mehr in Anspruch die Linthkorrektion, wo die Abhülfe noch dringender war. Das Gesetz über die Auslösung des Trattrechtes und einige in Bezug auf die Rheinüberschwemmungen glückliche Jahre beförderte die Kultur der frühern Allmend oder des Rietbodens. Dadurch wurden zwar grosse Strecken unkultiviertes Land in fruchtbare Wiesen und Felder verwandelt, dem Rheine aber ein grosser Theil seiner Wuhrholzauen und seines frühern Flussgebietes entzogen. Ueberdies mussten fortan die Ausbrüche und Ueberschwemmungen des Rheins weit verderblicher wirken, indem die ufer- und dammeinbrechenden Gewässer jetzt fruchttragende Aecker und Heuwiesen fanden, wo sich früher mit Elben und Felben und andern Wuhrholzarten wohlbesteckte Auen oder nur lange und breite Weidflächen mit unloskäuflichem Tritt- und Trattrecht vorgefunden hatten. Die beispiellose Rheinüberschwemmung von 1817 überstieg noch die grössten obiger Besorgnisse und es wurden sofort die kantonalen und eidg. Behörden um Bei- und Abhülfe angegangen. Gleichzeitig tauchte die Besorgnis auf, es möchte der Rhein im Süden des Kantons seinen Lauf wieder wie vor einigen Jahrhunderten dem Wallensee zu nehmen, die Linthkorrektion zerstören und an den Ufern des Zürichsees und der Limmat grössere Zerstörungen anrichten. Die Wasserscheide bei Sargans hatte nur noch 18 Fuss höher als der Rhein gestanden; Erdschlipfe, wie sie an diesem reissenden Strome nicht selten sind, hätten zur Ausfüllung des Rheinbettes beitragen und sein Gewässer über die Saarebene nach dem Wallensee leiten können. Es entstanden Projekte über die Stromregulirung bei seinem Ausflusse in den Bodensee, wobei man aber in den Grenzverhältnissen auf Hindernisse stiess. Die Kantonalbehörde wurde endlich durch die sich öfter wiederholenden Ueberschwemmungen genöthigt, das gesammte Wuhrwesen unter ihre Oberleitung zu nehmen und sich auch Namens des Staates seit 1832 regelmässig Jahr für Jahr an den Kosten zu betheiligen. Dieses geschah hauptsächlich durch Prämienvertheilung an die heimgesuchtesten, hülfsbedürftigsten und im Wuhren fleissigsten Gemeinden. Baupflichtig waren und blieben die Gemeinden und diese behielten in der Regel, um Baarauslagen zu ersparen, das miserable Frohnwesen bei, das die Anordnungen der Oberleitung nicht selten mehr hinderte als förderte. Seit der Staat über die Wuhrleistungen Rechnungsstellung verlangte, so schien bei manchen Gemeinden die Tendenz zu walten, recht grosse Summen zu zeichnen, wenn selbige mit den wirklichen Leistungen auch in so grossem Widerspruche standen, dass selbst in offiziellen Berichten wiederholt Zweifel in die Richtigkeit der amtlichen Rechnungen gesetzt werden mussten. Dagegen wurden von der Regierung bei der Verwerthung der Arbeit niedere Ansätze gemacht, so dass das Gesammtresultat der Kosten ziemlich richtig sein dürfte. Jedenfalls sind die Lasten der Gemeinden und Korporationen sehr gross und machen erklärlich, warum man seit Jahren auf alle mögliche Weise darnach ringt, Erleichterung dieser Lasten zu erzielen. Eine solche Hoffnung weckte und nährte die neue Bundesverfassung. Der Rhein selbst scheint mit der Klage der betheiligten Gemeindewesen und der Kantonsregierung einverstanden zu sein, dass vereinzelte Kräfte seiner Zerstörungswuth nicht mehr Widerstand zu leisten vermögen, indem er durch wiederholte Ausbrüche und Ueberschwemmungen nicht unterlässt, zu mahnen, man solle ihn doch in einer Zeit, wo alle Verkehrswege geregelt werden, nicht länger mehr sich selbst überlassen.

Wirklich habe sich auch die Bundesbehörden der Rheinnoth angenommen, und schon am 5. August 1853 leistete die Bundeskasse 50’000 Fr. zur Herstellung der zerstörten oder bedrohten Wuhre oder Leitwerke am Rhein. Der Kanton hatte zu gleichem Zwecke eine ebenso grosse Summe zu leisten, von welcher Summe vor dem 19. Juni 1855 bereits 87’465 Fr. 43 Rp. verbraucht wurden und somit für die neuesten Verheerungen nur noch 12’534 Fr. 57 Rp. übrig blieben. Am 8. Hornung 1854 wurde weitere Unterstützung der Rheinkorrektion mit folgendem Bundesbeschluss zugesichert:

«Die Bundesversammlung der schweiz. Eidgenossenschaft,
in Betracht, dass nach Art. 21 der Bundesverfassung die Eidgenossenschaft öffentliche Werke, welche im Interesse der Schweiz oder eines grossen Theiles derselben liegen, auf ihre Kosten errichten, oder deren Errichtung mit Geldbeiträgen unterstützen kann;
in Betracht, dass das beabsichtigte Werk einer vollständigen Rheinkorrektion, für dessen Ausführung die Beihülfe der Eidgenossenschaft nachgesucht worden ist, nothwendig ist, um eine grosse und volkreiche Gegend vor den Verheerungen zu schützen, welche die Gewässer daselbst verursachen; dass dieses Unternehmen die Kräfte des zunächst dabei betheiligten Kantons übersteigt und dass es durch seinen Umfang, durch zu überwindenden Schwierigkeiten und durch die Vortheile, die es dem Lande verspricht, für die Schweiz von Interesse ist und von ihr unterstützt zu werden verdient;
in Betracht, dass das Unternehmen schon durch die Beschaffenheit der Fragen, welche sich an seine Ausführung anknüpfen, mit Nothwendigkeit eine Dazwischenkunft der Bundesbehörde erfordert;
in Betracht indessen, dass die nothwendigen Vereinbarungen mit einem der angrenzenden Staaten noch nicht getroffen worden sind, dass man sich insbesondere noch nicht geeinigt hat, über die Annahme eines Projektes für die Ableitung des Flusses bei seiner Einmündung in den Bodensee; dass demnach gegenwärtig weder die Kosten des Unternehmens bestimmt werden können, noch selbst auf der Grundlage einer vollständigen Korrektion Hand und Werk gelegt werden kann, und dass überdies noch einige Punkte näher geprüft und einige Garantien im Interesse einer schnellen und zweckmässigen Ausführung des Unternehmens gefordert werden müssen, beschliesst:

Art. 1. Die Eidgenossenschaft erklärt sich bereit, in Anwendung des Art. 21 der Bundesverfassung die Korrektion des Rheins zu unterstützen. Indessen wird sie zur Förderung des Unternehmens nur unter der Bedingung Subsidien (Unterstützung von Geld) bewilligen, dass ein Plan für eine möglichst vollständige Flusskorrektion angenommen und genügend Garantien dafür geboten werden, dass die Arbeiten gehörig geleitet und ausgeführt, sowie der Eidgenossenschaft die nöthige Oberaufsicht eingeräumt werde.
Art. 2. Der Bundesrath wird dafür sorgen, dass die Unterhandlungen fortgesetzt werden, um die Annahme eines Korrektionsplanes mit denjenigen näheren Bestimmungen, welche in Folge einer Veränderung der Grenze als nothwendig erscheinen, zu erwirken. Er wird der Bundesversammlung neue Anträge hinterbringen und denselben diejenigen Vorlagen beifügen, welche nothwendig sind, um das Mass, in welchem sich die Eidgenossenschaft an dem Unternehmen betheiligen soll, näher zu bestimmen.
Art. 3. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung des gegenwärtigen Beschlusses beauftragt.»

Die Betheiligung des Bundes setzte eine Betheiligung des Kantons St. Gallen voraus und dieser schuf ein Gelegenheitsgesetz, dass namentlich die hinterliegenden rheinthalischen Gemeinden für Betheiligung an den Rheinkorrektionskosten mehr in Mitleidenschaft zog, als dieselben freiwillig thun wollten. Das an die Bundesversammlung von 1855 gestellte Gesuch von St. Gallen aber, der allgemeinen Korrektion vorgängig, abermals einen Unterstützungsbeitrag von etwa 100’000 Fr. aus der Bundeskasse zu bewilligen, wurde abgewiesen, weil der Bund sich nicht mehr zu einer blossen momentanen Unterstützung herbeilassen könne und seine Betheiligung an der durchgreifenden Korrektion, als einem bleibenden Werke, bereits ausgesprochen habe. Es wird daher der Bundesrath die bisher erfolglosen Verhandlungen mit der Staatsregierung von Oesterreich über die projektirte Korrektion auf dortseitigem Staatsgebiet mit Eifer fortsetzen. Der Korrektionsplan, der schweizerischer Seits bisher am meisten Beifall fand, will nämlich den Rhein in einem Kanal von Brugg (gegenüber St. Margrethen) gegen Fussach direkte dem Bodensee zuführen, mit einem Gefäll von 12 Prozent. Von diesem vermehrten Gefäll wird gehofft, dass der Rhein sein Bett selbst säubere und das Geschiebe in die Untiefen des Bodensees, statt auf die Felder des Rheinthals ablagere. Weil aber mit dieser Korrektion die österreichischen Ortschaften Brugg, Fussach, Höchst und Geissau mit einer Landfläche von zirka 6500 Juchart auf das linke Rheinufer fallen würden, so hat Oesterreich über die Genehmigung und Ausführung dieser Korrektion begreiflich mitzureden. Später dürften ebenfalls Versuche über eine etwelche Tieferlegung des Bodensees durch eine entsprechende Korrektion seines Ausflusses bei Konstanz gemacht werden, indem es Thatsache ist, dass seit einem Jahrhundert die Höhe des Wasserstandes vom Bodensee sich vermehrt und sein Abfluss bei Konstanz durch verschiedene Wasserwerke und Wuhren verengt worden ist.

Ueber den Nutzen der Rheinkorrektion sagt ein Sachverständiger Folgendes: Die dem Flussbett durch Einschränkung abzugewinnende Fläche beträgt zirka 500 Juchart. Schätzt man diesen zum Holzwuchs bestimmten Boden pr. Juchart bloss zu 300 Fr., so ergiebt sich ein Gewinn von 150’000 Fr. Von 40’000 Juchart, welche unter dem Einfluss der Sümpfe und Giessen unmittelbar leiden, sind über 10’000 Juchart, die vermöge ihrer Ertragsfähigkeit nicht auf 400 Fr. pr. Juchart geschätzt und um diesen Preis auch nicht verkauft werden könnten. Nehme man den bescheidenen Ansatz an, dass dieser Boden durch völlige Entwässerung in seinem Werthe nur verdoppelt werde, so entfalle eine Summe Gewinnes von 4 Millionen Franken; nehme man von den übrigen 30’000 Juchart an, dass sie nur um die Hälfte oder 1/4, also ungefähr um 100 Fr. durchschnittlich pr. Juchart verbessert werden, so entfalle eine neue Summer von 3 Millionen Franken. Es handle sich also um einen Gewinn von mehr als 7 Millionen Franken an Bodenverbesserung. Der übrige Gewinn, dass eine Bevölkerung von nahe 30’000 Menschen von Gefahren und Drangsal erklärt und dem Kanton erhalten, die Grenze gesichert und ein ganz neues Leben in ökonomischer und gesellschaftlicher Beziehung geschaffen werde, lasse sich an Geld nicht anschlagen.

Zum Schlusse verdient noch spezielle Erwähnung, welch’ ungeheure Opfer die betheiligten Gemeinden im Rheinthal für Wuhrbauten geleistet haben und was der Staat beigetragen. In den Jahren von 1832 – 1837 erstieg die Gesammtsumme der Gemeindeleistungen 354’514 f. 12 fr.; gleichzeitig leistete der Staat an Wuhrprämien 836 fl. 30 fr. und an Oberleitungs- und Aufsichtskosten 3342 fl. 15 fr.

Die 14 Jahresrechnungen von 1838 – 1854 ergeben für jede Gemeinde an Wuhrausgaben nachstehendes Resultat. Zur leichtern Uebersicht der Leistungen werden bei jeder Gemeinde auch das jährliche Durchschnittsverhältnis der Wuhrausgaben, die Einwohnerzahl und der Betrag des steuerbaren Vermögens angegeben.

Mangelhafte Rheindämme

(Quelle „Beschreibung der Schweizerischen Alpen- und Landwirthschaft“, 1804, Johann Rudolf Steinmüller)

Die Verfertigung der Rheindämme oder sogenannten Wuhre in dieser Gegend wird durch Gemeindefrohndienste besorgt. So oft es die Noth erfordert, muss jeder Gemeindegenoss Theil an dieser Arbeit nehmen, die völlig unentgeldlich verrichtet werden muss; besitzt einer eine Mähne Pferde oder Ochsen, so muss er mit diesen Steine und Dammmaterialien herbeyführen; es hat schon Jahre gegeben, wo Männer, Pferde und Ochsen 60, 70 bis 80 Tage in denselben solche Frohndienste verrichten mussten, und ein Jahr in das andere gerechnet, müssen die Haushalter in dieser Gegend immer alle Jahre einen ganzen Monat ihre Arbeit darauf verwenden. Die Kühe sind von dieser Pflicht ausgenommen, und es fahren daher sehr viele eigennützige Bauren von ordentlichem Vermögen nur mit Kühen, damit sie an den Fuhren für die Rheindämme keinen Antheil nehmen müssen. Und wirklich ist herüber schon mancher Streit entstanden; allein es lässt sich nicht leicht ein besseres Gesetz, als das bisherige entwerfen, indem die Grenzlinie zwischen reich, mittelmässig begütert, dürftig und ganz arm noch nie hat gezogen werden können, und einer beruft sich immer auf den andern. – Den grössten Vortheil hierin haben die reichsten, welche viele Ochsten und Pferde besitzen, und die ärmsten Bauren, die keinen Antheil an diesen Gemeindsfuhren nehmen müssen, derjenige hingegen, der nur eine kleine Anzahl Vieh oder doch Pferde und Ochsen besitzt, hat die grösste Last zu tragen. – Der bisherigen Bemühungen ungeachtet, nehmen die Ueberschwemmungen des Rheins Jahr zu Jahr eher zu, als ab. Schon die Abzugsgräben sollten hin und wieder viel sorgfältiger geöffnet und von Zeit zu Zeit mit mehr Fleiss ausgebessert werden, als dies bisher geschah; und die hier allgemein eingeführte Einrichtung der Rheindämme hilft immer nur für den Augenblick, und wäre ich höchsten Grade der Verbesserung bedürftig. Die gründlichen Bemerkungen meines Freundes, des H. Eschers in Zürich, die er schon vor einigen Jahren über diesen Gegenstand bekannt machte, verdienen hier aufs Neue benutzt zu werden.

Noch wild und trüb sind in diesen Gegenden die Fluten des Rheins, oft strömen sie gedrängt zwischen ihren selbst aufgehäuften Griess- und Sandbänken durch, und graben sich ein augenblickliches tiefes Bett aus, oft aber verbreiten sie sich über eine beträchtliche Fläche, wo sie alle ihre ursprüngliche Stärke verlieren, also die mitgeschwemmten Geschiebe absetzen, und sich durch diese lokale Erhöhung ihres Bettes selbst zwingen, seitwärts wieder ein tieferes Bett aufzusuchen, wodurch dann oft die reichen Fluren der an den Ufern wohnenden Menschen fürchterlich beschädigt werden: kommen nun gar in den Sommermonaten die geschmolzenen Schneemassen des Rheinwaldes, Lukmaniers und der übrigen ausgedehnten Schneegebirge des nördlichen Rhätiens, so überströmen sie, in diesem weiten offenen Thale, das ganze oft bis auf eine Viertelstunde breite Rheinbett, wo aber so ausgedehnte Sandbänke aufgehäuft liegen, dass die Hauptmasse des Stroms meist gegen die beiden Ufer hinübergedrängt wird, die lockere Dammerde derselben wegspühlt und so oft beträchtliche Strecken mit sich fortreisst, oder doch traurig beschädigt. Die österreichischen oder westlichen Rheinufer haben zwar meist in dieser Gegend den Vortheil einer merklichen natürlichen Erhöhung, oft sind sie selbst durch Hügel geschützt, aber eben deswegen werden auch die Fluten des Rheins mehr an die schweizerischen ganz allgemein niedren Ufer herübergedrängt, wo sie die meisten Verwüstungen veranlassen. Nimmt nun im Spätjahr die Wassermenge des Rheins wieder ab, so findet sich das ausgedehnte Bett dieses Stroms gerade an denjenigen Stellen beträchtlich erhöht, wo wegen schon vorhandenen Griess- und Sandbänken das Wasser die geringste Tiefe hatte, und wo also dasselbe seine mitgeschwemmten Geschiebe abzusetzen gezwungen war; dadurch werden dann alle die traurigen Ereignisse eines bald da bald dort an den Ufern oft in einer dem rechten Winkel nahe kommenden Richtung erscheinenden und durch die benachbarten Sandbänke konzentrirten Stromes erneuert und wegen verschlimmerter Beschaffenheit des eigentlichen nun trockenen Rheinbettes, häufiger und gefährlicher gemacht. Wären beide Ufer des Rheins von den Bürgern eines Staates bewohnt, und könnte eine freundschaftliche Uebereinkunft zwischen den beidseitigen Landesregierungen statt haben, so könnte diesem Uebel, welches jetzt schon so beträchtlichen Schaden bewirkt, und welches sich jährlich merklich vermehrt, durch gemeinschaftliche Maasregeln auf immerhin gesteuert werden. Zu diesem Ende hin müsste dem Rhein eine gerade Richtung gegeben, und eine merklich verengerte Normalbreite angewiesen werden; dadurch bekäme der Rhein einen schnellern Lauf, würde also weniger Geschiebe abzulegen gezwungen werden, und würde bey hohem Wasserstand, insofern er nämlich stark genug eingedämmt wäre, sich sein Bett etwas tiefer ausschwemmen und so durch sich selbst sein Ufer für die Zukunft sichern. Bey gegenwärtigen Umständen aber ist nur Lokalsicherung des Landes durch Palliativmittel möglich. Zu diesem Ende hin wenn der Rhein mit seiner ganzen Kraft auf die Ufer des Ländchens Sax, Werdenberg und Warthau zuströmt, werden von den benachbarten Gemeinden frohnweise Wehre angelegt um die Ufer zu sichern. Diese Wehre werden allgemein von lockern Faschinen oder Stauden verfertigt, welche mit sehr grossen Felsenstücken beschwert werden, wodurch gewöhnlich gleich Anfangs dem Strom Einhalt gethan, und derselbe abgetrieben wird; allein dessen ungeachtet haben diese kostbaren Wehre zwey besonders wesentliche Fehler, welche von so grossem Nachtheil für diese Gegend sind, dass die Landesobrigkeit die Abwendung desselben zu bewirken suchen sollte.

Allervorderst werden in der Gegend der Herrschaft Sax (Von den Bündtner Gränzen weg bey der Zollbrücke, bis an die Herrschaft Sax hin, sind lauter Streichwehre, und alle Schupfwehre seit Jahrhunderten gegenseitig bey hoher Strafe verboten.) allgemein nur Schupfwehre statt Streichwehre angelegt: diese Schupfwehre gehen vom unmittelbaren Ufer in einem Rhein abwärts mehr oder minder spitzigen, zuweilen dem rechten nahe kommenden Winkel auf 30 bis 50 Fuss in den Fluss hinaus, und treiben also das Wasser in einem beynahe rechten Winkel in sein eigentliches Bett zurück; allein hier stösst es sogleich auf die hochaufgeschwemmten Griess- und Sandbänke, die den Strom mit eben der Gewalt wieder zurückdrängen, und so unter dem angelegten Schupfwehre wieder an das natürliche unbekleidete Ufer antreiben, welches dann aufs neue angegriffen und in einem tief eindringenden halben Zirkel ausgefressen wird. Diese Wirkung, die sich allgemein längs dem ganzen Rheinufer der Herrschaft Sax zeigt, ist so natürlich, dass gewiss nur allgemeine hydrostatische Kenntnisse erfordert werden, um bey jenen Angaben diese vorversehen zu können. Daher wäre es äusserst wichtig, die am Rhein wohnenden Gemeinden, die so drückend durch diese Wehre beschwert werden, anzuhalten, dass sie ihre Schupfwehre allmählig in Streichwehre verwandelten, wodurch dann theils die Ufer allgemein bekleidet würden, theils aber auch der Strom nicht mit solcher Gewalt, unter einem so starken Winkel, in seine Griess- und Sandbänke hineingedrängt würde, dass diese ihn ganz unausbleiblich wieder zurückprellen und in das Ufer hineintreiben müssen.

Der zweyte äusserst wesentliche Fehler in der Beschaffenheit aller Wehre ist die elende Construction derselben: sie bestehen nämlich aus lockern Faschinen, oder vielmehr grossen Stauden, die mit ihrem dickern holzigern Theile gegen den Strom auswärts gelegt, und an einigen schwachen eingeschlagenen Pfählen befestigt werden; sind nun grosse dicke Lager solcher Stauden vorhanden, so werden mächtige Feldsteine dahergeführt, auf diese Stauden hingewälzt, um sie zusammen zu drücken und recht fest zu halten; und hiermit ist der Damm vollendet, denn an eine weitere Bekleidung wird nicht gedacht. Kommt nun ein etwas stärkerer gewaltsamer Strom, in einem starken Winkel, auf eine solche elende Schupfwehre zu, so ist oft in einer Stunden das Werk mehrerer saurer Gemeinde-Arbeitstage sowohl, als auch die nicht unbedeutenden Materialien des Dammes verlohren, und also das Ufer wieder gänzlich entblösst. Werden aber auch diese Wehre von solchen schnellen Unfällen verschont, so bedarf es nur der veränderlichen Witterung einiger weniger Jahre, so sind diese holzreichen Dämmer vermodert, zusammengesunken, zum Theil weggeschwemmt, und die grossen Steine, mit denen sie beschwert waren, von ihnen herab, in den tiefen Fluss hinaus versenkt; oft machen endlich an diesen Stellen, wo ähnliche Dämme beständig erneuert werden müssen, zuletzt diese versenkten Felsenstücke eine ungleich festere und zweckmässigere Bekleidung zur Beschützung der Ufer, als alle die künstlichen, mühsam angelegten Dämme der Menschen nicht sind: aber der Eingeborne, statt sich durch die natürliche Anlage solcher zufällig entstandenen Steindämme zu seiner weitern Beschützung belehren zu lassen, geht unempfindlich bey ihnen vorby, und hackt gleichsam seine kostbaren Stauden zusammen, um neue Holzdämme anzulegen.

Nur in der Gegend der Gemeinde Salez scheint jener lehrreiche Fingerzeig zum Theil benutzt worden zu seyn; denn hier sieht man zuweilen die Dämme ganz ausschliesslich aus grossen Felsenstücken bestehen, die in einer schiefen, nicht sehr steilen Anlage, über einander hingeworfen sind, und so die dauerhaftesten Wehre verschaffen.

Da wo, wie es in diesen meisten Gegenden der Fall ist, genug grosse Feldsteine vorhanden sind, können vermittelst derselben weitaus die dauerhaftesten und zweckmässigsten Dämme angelegt werden. Zu diesem Ende hin müssen die Ufer in einem Winkel von höchstens 40 Grad abgestochen, und ganz mit jenen grossen Felsenstücken bekleidet werden; so wie nun solche Ufer vom reissenden Strom untergraben werden, rutschen diese grossen Steine auf der schiefliegenden Fläche der Ufer herab, und senken sich tief ein, denn überstürzen können solche trockne Mauren nicht, wegen ihrer sanften Anlage, und fortgeschwemmt können ihre Bestandtheile nicht werden, weil sie ausschliessend aus so grossen Steinen bestehen, die ihrer Schwere wegen nicht vom Wasser weggeschwemmt werden können: sinkt nun, wie es immer sehr bald der Fall seyn wird, eine ähnliche Uferbekleidung allmählig ein, so darf sie nur eben wieder mit ähnlichen Steinen erhöhet werden, so erhält sie durch dieses allmählige Herabsenken nur desto mehr Festigkeit, weil die erstern versenkten Steine nun der neuen Uferbekleidung als Fundament dienen. Aehnliche Steindämme, wenn sie sich allmählig gehörig eingesenkt haben, sind so feste, dass die wildesten Bergströme sie unangetastet liegen lassen. auf diese Art ist endlich die wilde Adda im obern Veltlin gänzlich bezwungen, und die reichen Fluren von Tiran gegen ihre fürchterlichen Verheerungen geschützt worden: so hat auch Aarau endlich die Aare bezwungen, und sich vor ihren Ueberschwemmungen gesichert, da sich die Einwohner dieses Städtchens ehmals an ihren hölzernen Dämmen fast zu Tode arbeiteten, ohne sich hinlänglich sicher zu können; der Wohlthäter, welcher zuerst diese Dämme bey Aarau einführte, ward, weil seine Dämme gar nicht künstlich, sondern ganz natürlich aussahen, ausgepfiffen, seines Amtes entsetzt, und so lange geneckt, bis er vor Gram starb, seine Arbeit aber sichert ihm den Segen seiner Nachkommen.

Da, wo keine solche hinlänglich grossen Felsenstücke genugsam vorhanden sind, werden Dämme am zweckmässigsten mit Faschinen gebaut: zu diesem Ende hin aber müssen wirklich gebundene Faschinen verfertigt werden, welche dann kreuzweise so übereinander gelegt werden, dass die Ueberkleidung etwa 40 Grad Einsenkung erhalte, und dass diejenigen abwechselnden Faschinenlager, welche direkt dem Strom entgegen stehen, gedrängt liegen; diejenigen Faschinen hingegen, welche mit dem Ufer selbst die gleiche Direktion erhalten, werden nur reihenweise in einiger Entfernung von einander hingelegt, und durch eingerammelte Pfähle befestiget; die dadurch entstehenden Zwischenräume werden mit Dammerde ausgefüllt: hat nun durch diese Faschinenlager der Damm seine genugsame Höhe erreicht, so wird er mit Rasen bekleidet, und mit schnell wachsenden Wasserbäumen bepflanzt. Solche Faschinenwehre sind an allen denjenigen Stellen, wo es um blosse Ueberkleidungen zu thun ist, völlig hinlänglich und zweckmässig; da aber, wo ein starker mit Geschieben beladener Strom natürlicher Biegungen wegen stark an das Ufer anprellt, ist eine Bekleidung, wie die vorgeschlagenen Steindämme geben, zu hinlänglicher Sicherung unentbehrlich.

Eben so können die Wasserwehre von Warthau, Werdenberg und Sax, ungemein zweckmässig nach Umständen, theils aus Faschinendämmen, theils aus Steindämmen bestehen, und wenn ihre unzweckmässigen Schupfwehre nach und nach in Streichwehre umgeschaft würden, so könnten diese wichtigen Rheinufer und ihre dannzumahl erforderliche Sicherung ausserordentlich holz- und kostenersparend werden; da hingegen bey Fortdauer der gegenwärtigen Umstände, immer das Mark dieser Gegenden auf die unzweckmässigste Beschützung desselben gegen den Rhein verwendet wird.

Das Hochwasser im Jahr 1868

(Quelle: SAC Jahrbuch 5 1868, Ingenieur von Salis)

Die zweite Hälfte Septembers und der Anfang Oktobers waren Zeugen anhaltenden Regens und grosser Wasserverheerungen, namentlich im Einzugsgebiete des Vorder-und Hinter-Rheins und des Rheins im Allgemeinen bis an den Bodensee. …

Mit dem 13. September begann die Regenperiode und es hat diesseits der Alpen bis zum 26. gleichen Monats mit vielen Unterbrechungen geregnet, so dass die Zuflüsse des Rheins bis dahin keine bedeutenden Anschwellungen zeigten. …

Am 26. und vorzüglich am 27. Sept. öffneten sich die Schleusen des Himmels und gossen unaufhaltsam in strömendem Regen, an einigen Orten von Hagel und gewitterhaften Erscheinungen begleitet, unglaubliche Wassermassen auch über das Rheingebiet aus. Vom 1. bis 4. Oktober wiederholten sich sehr ausgiebige Niederschläge, theils für die gleichen, theils für neue Gebietstheile des Rheins. …

Unterwerfen wir das Thalgefälle von Reichenau ab einer näheren Untersuchung, so fällt uns hier der plötzliche Wechsel auf. Die beiden mit 0.5 und 0.45% bei Reichenau einfallenden Rheinarme vom Oberland und Hinterrhein werden nach ihrer Vereinigung in ihrem Gefälle beinahe um die Hälfte reducirt und beträgt dasselbe von da ab bis Ems nur 0,26%.

Die grosse Wassermasse bei der verhältnissmässig geringen Geschiebsmenge und vorzüglich die eingeengte Lage des Flusses bis gegen Ems, haben auf dieser Sektion eine Austiefung zu Stande gebracht, die nicht mehr normal ist, indem von Ems ab bis an die St. Galler-Lichtensteiner-Grenze, das Gefälle auf 3 % steigt und erst von dort weg dasselbe eine succesive Verflachung nachweist, die in der untersten Sektion von Rheineck bis zum Bodensee nur mehr 0.016% beträgt. Dieses muss bei hohem Seewasserstand noch schwächer werden, und erreichte im Jahr 1817 den Werth 0, da damals der Seewasserspiegel bis Rheineck, ja bis über Gaiss an hinauf sich ausdehnte. …

Fragt man, woher bei dem letzten Hochwasser die meisten Geschiebe ihren Ursrprung hatten, so geben wir darauf folgende Antwort.

… vorzüglich aber die Nolla bei Thusis. Diese wälzte in der Nacht vom 27./28. Sept. 1868 dem Rheine zu wiederholten Malen Schuttwalzen zu, die denselben, trotz seiner Wassermächtigkeit, vollständig durchschnitten und ihn bei der neuen Rheinbrücke daselbst auf 9 Meter Höhe stauten. An der Brücke über die Nolla selbst, von 20 m lichter Oeffnung hinterliess dieselbe zur Zeit der stärksten Murgänge ihre schwarzen Spuren volle 9 m über der Bachsohle. Es übertrifft alle Vorstellungen, welche Massen fester Bestandtheile, in Form von Stein, Schutt und Schlamm die Nolla während der letzten Regenperiode, ja bis in den Monat Januar 1869 hinein dem Rheine zugeführt hat, und wäre eine nur theilweise Verstopfung dieser Geschiebsquelle für die Rheincorrection und das anliegende Land von Thusis bis an den Bodensee von der grössten Wichtigkeit.
Es ist einzig und allein der kleinen, dick-schwarzen Nolla zu verdanken, dass der von Schams herkommende klare Hinterrhein und mit ihm die Albula und der Vorderrhein schwarz gefärbt werden und diese schwarze Trübung heute noch, Mitte Januar, bis in das st. gallische Rheinthal hinab an dem schwarzen, graphithaltig glänzenden Schlamme auffallend kenntlich ist. Auch die Landquart und die Tamina führten nicht unbedeutende Geschiebsmassen. …

Die nennenswerthesten Dammbrüche mit Bodenbeschädigungen fanden statt bei Surrhein, Vals-Platz, Rothenbrunnen, Haldenstein und Fläsch, ferner im Kanton St. Gallen bei Ragatz, Burgerau, Buchs, Salez, Oberried, Montlingen. Im Rheinthal fanden 9 Personen in den Hochfluthen den Tod. …

… wie drückend die langsam verlaufenden, hohe Lettschichten zurücklassenden und viele Vorratskammern einfallenden Wassermassen im St. Gallischen Rheinthal auf der Bevölkerung lagern …

Die Rheinfähre Salez-Ruggell

Zeitungsinserat Liechtensteinisches Volksblatt 22.5.1896
Salez-Ruggell Rheinfähre um 1915
 

Die einstige Rheinfähre

Es war um 1901. … Dabei bot er mir die Gelegenheit, die Rheinfähre zu besichtigen, die von Salez nach Ruggell führte, da damals die hölzerne Rheinbrücke, die später vom Hochwasser weggerissen wurde noch nicht bestand.

Ein dickes Drahtseil war über den Rhein gespannt, woran an einem dünneren, gleitenden Drahtseil eine Gondel befestigt war. Darin sass ein Bauersmann mit einer braunen Ziege, zur Überfahrt nach Ruggell bereit. Ein Glockensignal gab das Abfahrtszeichen über das wogende Wasser. Mit einem aufwickelbaren Seil wurde das Boot hinübergezogen. …

(Quelle: Werdenberger-Buch: Erlebnisse und Erinnerungen von Alfred Kästli, 1983)

Die Schneckenzucht im St. Galler Oberlande

(Quelle: Die Alpenpost 1874)

Wer durch die Bezirke Werdenberg und Sargans wandert, dessen Blick wird mit Wohlgefallen bald auf den ausgedehnten Maispflanzungen, die der Landschaft zur Zeit des Spätsommers einen tropischen Charakter verleihen, bald auf den sanftansteigenden Weinbergen ruhen,, welche von romantischen Bergtrümmern und zum Theil von noch wohl erhaltenen Schlössern überragt werden; sicherlich werden ihm auch die grossen Baumgärten gefallen, in denen ganze Dörfer wie Vogelnester in einem Busche versteckt liegen; aber schwerlich wird er sich die Mühe nehmen, einer der vielen Schneckenzüchtereien, «Schneckenhäge» genannt, welchen er hie und da begegnet, einige Aufmerksamkeit schenken, obschon sie unter den Erwerbszweigen jener Gegenden auch ihre Bedeutung haben und ausser im Bündnerlande und Tessin und in einigen Kapuzinerklöstern nur hier getroffen werden, wohl aber bei rationeller Betreibung für manch’ andere Gegend eine nicht zu unterschätzende Geldquelle werden könnten. ….
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